Wir verwenden Cookies

Wir setzen auf dieser Webseite Cookies ein. Mit der Nutzung unserer Webseite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Information dazu, wie wir Cookies einsetzen, und wie Sie die Voreinstellungen verändern können:

Hinweise zur Batterieentsorgung

Batterien enthalten chemische Inhaltsstoffe und können bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Schädliche Auswirkungen können nur über eine vom sonstigen Hausmüll getrennte Sammlung und Verwertung vermieden werden, daher dürfen Batterien nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.  


Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Altbatterien (wieder aufladbare und nicht wieder aufladbare) zurückzugeben bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies können Sie bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder in Verkaufsstellen (bei einem Versender können Sie diese am Versandlager zurückgeben) unentgeltlich abgeben.

Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die Entsorgung übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.



Das Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien aufgrund ihres Schadstoffgehaltes nicht in den Hausmüll geben dürfen.



Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei


Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium


Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber